Ausbildungsstätten
Ausbildung am Landesamt für Schule und Bildung und an der Ausbildungsschule
Die Ausbildung der Studienreferendare am Landesamt für Schule und Bildung umfasst Schwerpunkte der Didaktik und Methodik unter Berücksichtigung der Bildungswissenschaften in Bezug auf die Unterrichtsfächer, die Förderschwerpunkte oder die beruflichen Fachrichtungen sowie Schulrecht, Lehrerdienstrecht und Beamtenrecht.
Der Studienreferendar wird von seinen Ausbildern (Lehrbeauftragten) betreut. Grundlage dafür bilden die im Curriculum definierten Ausbildungsziele. Die Lehrbeauftragten vermitteln praxisbezogen und kompetenzorientiert die festgelegten Ausbildungsinhalte, hospitieren im Unterricht des Studienreferendars, besprechen mit ihm die hospitierten Unterrichtsstunden und geben ihm Gelegenheit, in ihrem Unterricht zu hospitieren.
Die Lehrerausbildungsstätten im Freistaat Sachsen befinden sich im Landesamt für Schule und Bildung in den Standorten Chemnitz mit Annaberg-Buchholz, Dresden mit Löbau sowie Leipzig.
In Annaberg-Buchholz wird in folgenden Lehrämtern ausgebildet:
- Lehramt an Grundschulen
Am Standort Chemnitz wird in folgenden Lehrämtern ausgebildet:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Oberschulen
- Lehramt Sonderpädagogik
- Lehramt an Gymnasien
Am Standort Dresden wird in folgenden Lehrämtern ausgebildet:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Oberschulen
- Lehramt an Gymnasien
- Lehramt an berufsbildenden Schulen
Am Standort Leipzig wird in folgenden Lehrämtern ausgebildet:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Oberschulen
- Lehramt Sonderpädagogik
- Lehramt an Gymnasien
In Löbau wird in folgenden Lehrämtern ausgebildet:
- Lehramt an Grundschulen
Ausbildung an der Ausbildungsschule
Während des ersten Ausbildungsabschnittes hat der Studienreferendar wöchentlich in der Regel 16 Unterrichtsstunden zu absolvieren. Er hospitiert und führt dabei zunehmend in der Regel wöchentlich acht bis zehn Stunden begleiteten Unterricht durch.
Ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt hospitiert der Studienreferendar in seinen Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen mindestens drei Unterrichtsstunden wöchentlich und unterrichtet in der Regel zwölf Unterrichtsstunden pro Woche selbstständig. Der selbstständige Unterricht erfolgt im Rahmen eines Lehrauftrages. Die Mentoren hospitieren je Unterrichtsfach oder beruflicher Fachrichtung in der Regel zwei Stunden monatlich. Im Lehramt an Grundschulen hospitieren die Mentoren je Gebiet der Grundschuldidaktik und im Fach in der Regel eine Stunde monatlich.
Der Schulleiter bildet den Studienreferendar in Angelegenheiten der Schulorganisation aus. Er beauftragt einen Mentor, der auch in die inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben des Klassenlehrers einführt, und einen weiteren oder mehrere weitere Mentoren für die jeweiligen Unterrichtsfächer, den Förderschwerpunkt oder die beruflichen Fachrichtungen. Die Mentoren begleiten, beraten und unterstützen den Studienreferendar regelmäßig während seiner Ausbildungszeit.